Von: Bernhard Knopek <bernhard.knopek@t-online.de> Gesendet: Freitag, 8. Mai 2020 13:07 An: Cc: Betreff: 00900.0508 Rundschreiben 09/2020: CORONA -Beschränkungen / Schrittweise Aufnahme des Übungsbetriebes Anlagen: Anl1 Hygienehinweis.pdf; Anl2 Hinweis Hände waschen.pdf

 

An die Damen und Herren LG-Vorsitzenden m.d.B. um Information an die Gruppen zur Kenntnis BK-Vorstand BK-Geschäftsstelle

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Boxerfreunde,

 

zumindest was den Übungsbetrieb in unseren BK-Gruppen betrifft, gab es in dieser Woche die erfreuliche Nachricht, dass der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich im Freien, dazu gehört auch die Ausbildung unserer Boxer auf den BK-Plätzen, unter Auflagen wieder aufgenommen werden kann.

 

Bereits im letzten Rundschreiben 08/2020 v. 02.05.2020 hatten wir mitgeteilt, dass die BK-Übungsplätze nur noch bis zum 06.05.2020 generell geschlossen bleiben. Ab dem 07.05.2020 sind bezüglich des Übungsbetriebes und der Nutzung von Vereinsräumen die jeweiligen landesrechtlichen und kommunalrechtlichen Regelungen und Auflagen zu beachten. Unter Umständen muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionen reagiert werden. Das kann dazu führen, dass dies dann regional wieder zu umfassenden Beschränkungen vor Ort führt. Hier müssen sich also die Gruppen laufend über die regional für sie geltenden Auflagen informieren und dafür Sorge tragen, dass die Auflagen eingehalten werden.

 

In einigen Bundesländern ist ein eingeschränkter Übungsbetrieb unter Auflagen bereits zulässig. In anderen Bundesländern (z.B. Bayern / Baden-Württemberg) ist dies erst ab 11.05.2020 der Fall.

 

Nicht nur das Datum, sondern auch die Auflagen und Bedingungen für den eingeschränkten Übungsbetrieb sind in den Bundesländern nicht einheitlich festgelegt worden. Damit fällt es uns schwer, eine einheitliche Handlungsempfehlung für den eingeschränkten Übungsbetrieb in allen BK-Gruppen herauszugeben.

 

Im Wesentlichen gilt aber:

 

  • Vereinsräume müssen weiter geschlossen bleiben (keine Bewirtung!). Dies gilt auch für Umkleide- und Duschräume. Vereinsräume dürfen von einzelnen Personen betreten werden, um z.B. Trainingsgeräte auf den Platz zu bringen. Toilettenanlagen können genutzt werden (entsprechende 2 Hygienevoraussetzungen, wie Seifenspender, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher sind selbstverständlich vorzuhalten),
  • Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5m einzuhalten. Im Zweifel wird ein individueller MundNasen-Schutz empfohlen,
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen (die Vorgaben der Länder sind zu beachten, Bayern: 5 Personen),
  • Kontaktfreie Durchführung,
  • Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten. Achten Sie z.B. darauf, dass sich die Hundeführer vor Betreten des Platzes die Hände gründlich waschen,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen und beim Verlassen,
  • Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Übungsbetriebs,
  • keine Zuschauer,
  • Einhalten der Abstandsregeln auch auf dem Parkplatz und dem Vereinsgelände,
  • Dokumentieren Sie die Personen, die am Übungsbetrieb teilgenommen haben. Wenn Sie über den Tag verteilt Gruppen bilden, dokumentieren Sie die Teilnehmer gruppenweise. Dies kann für den Infektionsfall den Behörden gegenüber als Nachweis möglicher Kontaktpersonen dienen.

 

Wie bereits ausgeführt, sind diese Handlungsempfehlungen nicht vollständig und abschließend. Weisen Sie die Gruppenvorsitzenden darauf hin, dass Sie sich bezüglich Mehr- oder Minderanforderungen über die regionalen Vorgaben zusätzlich eigenverantwortlich informieren müssen.

 

In der Anlage erhalten Sie noch zwei Piktogramme, die die Gruppen auf dem Übungsgelände bzw. an Waschbecken anbringen können. Dies sensibilisiert die Mitglieder zusätzlich.

 

Ich bin mir sicher, dass sich unsere Mitglieder verantwortungsvoll verhalten werden. Uns allen ist bewusst, dass wir durch verantwortungsvolles Verhalten dazu beitragen können, dass die Infektionszahlen gering bleiben und uns ist ebenso bewusst, dass wir die wiedergewonnenen Freiheiten leichtfertig aufs Spiel setzten, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen sollten.

 

Wir freuen uns, dass wir mit diesen Lockerungen einen weiteren, kleinen Schritt nach vorne machen können. Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie wie bisher zeitnah über entsprechende Rundschreiben.

 

Viele Grüße und alles Gute weiterhin

 

Bernhard Knopek 1.Vorsitzender